Das Wesen der Arbeitskräfteüberlassung (Leiharbeit, Personalbereitstellung) besteht im Wesentlichen in der Dreiecksbeziehung Kunde-Mitarbeiter-Sattler & Zaiser. Sie stehen in einem voll sozialversicherten unbefristeten Dienstverhältnis bei der Sattler & Zaiser (=Arbeitgeber, Dienstgeber, Überlasser), arbeiten aber in einem anderen Betrieb (=Kunde, Beschäftiger), d.h. Sie erbringen Ihre Arbeitsleistung nicht am Firmenstandort der Sattler & Zaiser oder einer ihrer Niederlassungen und auch nicht für die Sattler & Zaiser direkt, sondern Sie arbeiten auf Anweisung unserer Kunden in deren Unternehmen und oftmals gemeinsam mit dem Stammpersonal unserer Kunden.
Sie sind bei Sattler & Zaiser angestellt. Sattler & Zaiser ist Ihre Arbeitgeber / Dienstgeber und zahlt Ihren Lohn / Gehalt. Anträge auf Urlaub sind an Sattler & Zaiser zu stellen. Krankenstandmeldungen sind an Sattler & Zaiser zu liefern. Sie erhalten alle Unterlagen und Papiere aus Ihrem Dienstverhältnis (z.B. Verdienstnachweise, etc.) von Sattler & Zaiser.
Hauptsächliche gesetzliche Grundlage ist das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), weiteres kommen ua. Regelungen des Urlaubsgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, diverser Kollektivverträge sowie diverser anderer Sondergesetze zur Anwendung.
Bei Sattler & Zaiser sind Sie sozial komplett abgesichert, da Sie ab dem ersten Arbeitstag über uns zur Sozialversicherung gemeldet sind. Daher gelten für Sie auch alle üblichen Bestimmungen wie Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pensionsversicherung. Sie haben selbstverständlich genauso Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, sowie auf Weihnachts- und Urlaubsgeld. Weiteres zahlen wir für Sie in eine Mitarbeitervorsorgekasse für Ihre Abfertigung ein.
Sie stehen in einem unbefristeten Dienstverhältnis mit Anspruch auf Lohn/Gehalt, Abgeltung Ihrer Überstunden, Auslösen und Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt), 25 Tage Urlaub, diverse sonstige arbeitsfreie Tage.
Auf jeden Fall !
Sie werden während einer „Integrationsphase“ für einen bestimmten Zeitraum (mind. 3 Monate) beim Beschäftiger (Kunde) auf der Basis Arbeitskräfteüberlassung eingesetzt. Nach dieser Integrationsphase werden Sie übergangslos in das Stammpersonal des Kunden übernommen. Sämtliche Bedingungen Ihres Dienstverhältnisses, sowohl während der Integrationsphase als auch bei Übernahme, werden bereits mit Ihnen und dem Beschäftiger im Vorfeld vereinbart.
Im Helfer-, Lager- und Produktionsbereich werden häufig ungelernte Mitarbeiter eingesetzt. Oft bietet sich bei solchen Tätigkeiten die Möglichkeit, Neues dazu zu lernen um sich so weiter zu qualifizieren. Durch viel Fleiß und Engagement haben Sie die Möglichkeit sogar von dem Unternehmen, in dem Sie eingesetzt sind, in ein dauerhaftes Dienstverhältnis übernommen zu werden.
Wenn Sie sich beruflich verändern möchten, aber nicht in der Arbeitskräfte-überlassung tätig werden wollen, vermitteln wir Sie gerne auch direkt. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos.